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RAC Server - Die Lizenzvereinbarung

Die Benutzung des Softwareprodukts RAC Client (weiter nur "Softwareprodukt") ist kostenlos.

Die Lizenzvereinbarung zwischen Ihnen (physischer oder rechtlicher Person - weiter nur "Benutzer") und dem Urheber des Softwareprodukts, Monika Novotna, SN: 88119483 (weiter nur "Urheber").

Absatz I. - Urheberrechte
Jegliche Besitzer- und Urheberrechte bezüglich des Softwareprodukts oder seiner Kopie sind Besitz des Urhebers. Das Softwareprodukt ist mit Urheberrechten geschützt.

Absatz II. - Beschränkungen
a) Das Softwareprodukt kann nicht weiterverkauft, gemietet und die gewonnenen Berechtigungen können nicht übergeben werden.
b) Das Softwareprodukt kann nicht in ein anderes miteinbezogen werden und so entstandene Produkte dürfen nicht verbreitet werden. Es darf nicht in die innere Softwarestruktur ohne Bewusstsein des Urhebers eingegriffen werden.
c) Sie dürfen auf keine Weise die Information über die Urheberrechte von dem Softwareprodukt oder seinen Bestandteilen entfernen.
d) Es ist verboten das Softwareprodukt zu analysieren, dekompilieren, den Maschinencode zu überleiten oder anders zu verändern.

Absatz III. - Die Benutzerrechte
a) Recht, das Softwareprodukt kostenlos zu benutzen und zu installieren.
b) Recht kostenlos den HTTP-Tunnelserver und die Serververbindung, die ein Bestandteil der Software sind, kostenlos zu benutzen.
c) Falls das Softwareprodukt in ein System mit mehreren Benutzern installiert wird, bedeckt die Lizenz alle Benutzer dieses Systems ohne weitere Lizenzkosten.
d) Recht auf technische Unterstützung, die auf der E-Mail-Adresse gewährt wird.

Absatz IV. - Vertragsgeltungsdauer
a) Der Lizenzvertrag und somit auch das Recht des Besitzers das Softwareprodukt weiterhin kostenlos zu benutzen verfällt, falls der Besitzer eine der Beschränkungen aus Absatz II. verletzt.
b) Eine Lizenz kann nur auf einem Computer benutzt werden.
c) Die Lizenz kann auf einen anderen Computer übertragen werden, wenn das Softwareprodukt von dem ursprünglichen Computer abinstalliert worden ist oder dieser Computer dauerhaft außer Betrieb gestellt wird.
d) Mit der Installierung oder Kauf der neuen Softwareproduktversion werden die alten Lizenzbedingungen, die ein Bestandteil der neuen Software sind, mit aktuellen ersetzt. e) Nach dem Ende der Vertragsgültigkeit ist der Benutzer verpflichtet, das Softwareprodukt auf irgendeine Art weiter zu benutzen.

Absatz V. - Schadenverantwortung
DER URHEBER GEWÄHRTE IHNEN DAS SOFTWAREPRODUKT "SO, WIE ES IST", DER URHEBER ODER DISTRIBUTOR TRÄGT KEINE VERANTWORTUNG FÜR SCHADEN JEGLICHER ART, DIE DURCHDEN BETRIEB DIESER SOFTWARE VERURSACHT WERDEN.

Die Lizenzbedingungen beziehen sich auch auf die Dokumentation des Softwareprodukts.